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Viele Mandanten unterschätzen die drohenden Konsequenzen, welche sich aus einer fehlen-
den oder zu spät eingeholten rechtlichen Beratung ergeben können. Oft wird das Vertrauen
auf das eigene Rechtsempfinden sowie die eigenen Kenntnisse überschätzt. Und auch die sogenannten "Ratgeber" auf den einschlägigen Internetportalen oder in Zeitschriften stellen keine Alternative zu einer qualifizierten anwaltlichen Beratung dar.

Zeichnet sich ein rechtliches Problem oder gar eine juristische Auseinandersetzung ab, sollten Sie keine weitere Zeit verlieren und umgehend einen Anwalt Ihres Vertrauens konsultieren. Denn in vielen Fällen laufen bereits Fristen, deren Nichtbeachtung bereits zu erheblichen Rechtsnachteilen führen kann.

Nachfolgend habe ich exemplarisch einige besonders wichtige Fristen aufgeführt, die Sie unter keinen Umständen versäumen dürfen:

Bei einem Mahn- oder Vollstreckungsbescheid beträgt die Einspruchsfrist zwei Wochen.

Bei einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses müssen Sie binnen drei Wochen nach Zugang  der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht einreichen.

Bei einem behördlichen Bescheid beträgt die Widerspruchs- oder Klagefrist ein Monat nach Zugang.

Bei einem Versäumnisurteil beträgt die Einspruchsfrist zwei Wochen.

Bei sonstigen Urteilen der Zivilgerichte beträgt die Rechtsmittelfrist in der Regel ein Monat.

Falls Sie sich für meine Kanzlei entscheiden sollten, ist es wichtig, dass Sie umgehend mit mir   Kontakt aufnehmen und einen Beratungstermin vereinbaren. Ich bin im Regelfall in der Lage, Ihnen zeitnah - gerne auch vor Ort - einen Termin anzubieten. In ganz dringenden Fällen können Sie mich auch außerhalb der normalen Bürozeiten über meine Mobilfunkverbindungen kontaktieren.

Ein solcher Termin sollte gut vorbereitet sein. Bringen Sie daher bitte alle wichtigen Unterlagen im Original oder zumindest in Kopie mit. Weiter bitte ich zur sinnvollen Vorbereitung eines Besprechungstermins um eine kurze schriftliche Darlegung des Sachverhalts, per E-Mail genügt. Das ist zwar mit ein wenig mehr Arbeit verbunden, erleichtert aber die Vorbereitung und verhindert, dass wichtige Sachverhaltsaspekte übersehen werden. Bei Bestehen einer Rechtsschutzversicherung bitte ich um Vorlage der Versicherungspolice. 

Nach der Mandatierung werde ich alle erforderlichen Schritte veranlassen. Selbstverständlich werden Sie von mir regelmäßig über den Stand der Dinge informiert, die wichtige Korrespondenz geht Ihnen in Kopie oder per E-Mail zu,  so dass Sie immer auf dem Laufenden sind.

BITTE BEACHTEN SIE:

Alle von mir am Telefon erteilten Auskünfte, Einschätzungen etc. sind nur verbindlich, wenn ich diese schriftlich bestätige. Eine solche Bestätigung sende ich Ihnen auf Anfrage selbstverständlich umgehend zu. 

Alle rechtserheblichen Willenserklärungen, welche der Schriftform bedürfen, können auch auf elektronischem Wege über den DE-Mail-Zugang der Kanzlei sowie - sobald verfügbar - künftig über das besondere elektronische Anwaltspostfach abgegeben werden. Mit Erteilung der Vollmacht erklären Sie Ihr Einverständnis, dass ich alle fallbezogenen Informationen Ihnen auch auf elektronischem Wege (E-Mail, DE-Mail) zusenden darf.